Im Freien Felde 5 | 38895 Blankenburg | OT Derenburg
Glasmanufaktur Harzkristall

AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Angebot
Mit der Abnahme der von der Glasmanufaktur Harzkristall GmbH abgegebenen Angebote erkennt der Käufer gleichzeitig diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Abweichende Bedingungen des Käufers sind unwirksam, sofern sie nicht durch den Käufer schriftlich mit der Glasmanufaktur Harzkristall GmbH vereinbart sind. Sämtliche Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit freibleibend.

2. Gültigkeit
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen, die durch die Glasmanufaktur Harzkristall GmbH getätigt werden.

3. Lieferzeit
Die Lieferzeiten sind in Abhängigkeit vom Bestellsortiment jeweils gesondert zu vereinbaren. Alle Angaben über Lieferzeiten sind annähernd. Bei Überschreitung vertraglich vereinbarter Lieferfristen muss der Käufer die Glasmanufaktur Harzkristall GmbH in Verzug setzen und eine angemessene Nachlieferfrist gewähren.

4. Betriebsstörungen
Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, insbesondere auch Arbeitskämpfe bei den Lieferanten und deren Lieferanten der Glasmanufaktur Harzkristall GmbH, ferner teilweise Eingang des Fabrikats als Fehlware, entbinden die Glasmanufaktur Harzkristall GmbH von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Lieferung überhaupt. Schadenersatzansprüche können nicht gestellt werden.

5. Versand
Alle Lieferungen der Glasmanufaktur Harzkristall GmbH erfolgt "ab Werk", d.h. auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wenn der Käufer der Glasmanufaktur Harzkristall GmbH keine bestimmten Versandvorschriften macht oder diese durch gegebene Umstände nicht ausführbar sind, wählt die Glasmanufaktur Harzkristall GmbH nach Ihrem Ermessen die ihr am Besten erscheinende Möglichkeit ohne Verantwortlichkeit für die billigste Verfrachtung. Kundenwünsche über bestimmte Versandarten, die von der im Allgemeinen durch die Glasmanufaktur Harzkristall GmbH gewählten Versandart abweichen, werden nach den örtlichen Möglichkeiten vorgenommen und dem Kunden in Rechnung gestellt.

6. Verpackung
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Die Art der Verpackung bestimmt der Verkäufer.

7. Urheberrecht
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Entwürfe, Versuchsreihen und Formen bleiben auch im Falle der gesonderten Berechnung an den Kunden Eigentum des Auftragnehmers. Die mit Zertifikat und Signierung gelieferten Unikate sind in ihrer Gestaltung urheberrechtlich geschützt.

8. Gewähr und Zusicherung
Für die Güte unserer gelieferten Erzeugnisse übernehmen wir die handels- und branchenübliche Gewähr, soweit der Firma Glasmanufaktur Harzkristall GmbH wiederum ihr Lieferant Gewähr leistet. Eigenschaften können nur als zugesichert angenommen werden, wenn sie die Glasmanufaktur Harzkristall GmbH ausdrücklich schriftlich in einem gesonderten Schreiben oder in der Auftragsbestätigung eine bestimmte Eigenschaft zusichert.

9. Beanstandungen
Beanstandungen und sonstige Reklamationen können nur innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware in schriftlicher Form berücksichtigt werden. Andere notwendige Regelungen werden mit dem jeweiligen Kunden gesondert vertraglich vereinbart.

10. Zahlungen
Es gelten die auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen. Bei Zahlungsverzug werden Verspätungszinsen nach dem gültigen Diskontsatz zuzüglich 9 v.H. p.a. auf die Zeit des verspäteten Eingangs berechnet.

11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung, bleibt die Ware Eigentum der Firma Glasmanufaktur Harzkristall GmbH. Der Käufer ist bis dahin ohne Zustimmung der Glasmanufaktur Harzkristall GmbH nicht berechtigt die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Wird die Ware vom Käufer weiterveräußert, ehe Zahlung geleistet ist, so werden bereits jetzt die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient der Sicherung der Firma Glasmanufaktur Harzkristall GmbH bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises bzw. Einlösung der Wechsel und der Bezahlung aller sonstigen Forderungen der Glasmanufaktur Harzkristall GmbH gegen den Käufer. Der Käufer allein hat das Recht, über die Ware im Rahmen seines üblichen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis der Firma Glasmanufaktur Harzkristall GmbH bleibt von der Einzugsermächtigung des Käufers unberührt. Die Glasmanufaktur Harzkristall GmbH wird aber selbst diese Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen der Glasmanufaktur Harzkristall GmbH hat der Käufer ihr die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bedingungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Käufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

12. Rücktritt
Wird dem Verkäufer nach Abschluss des Kaufvertrages bekannt, dass sich der Käufer in ungünstiger Vermögenslage befindet, so kann die Firma Glasmanufaktur Harzkristall GmbH Sicherheit für ihre aufgrund der Bestellung zu tätigende Lieferung verlangen oder unter Anrechnung der von ihr gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten.

13. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche zwischen Vollkaufleuten sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche zwischen der Glasmanufaktur Harzkristall GmbH und einem Kunden, der nicht Vollkaufmann ist, sind ausgeschlossen, soweit der Glasmanufaktur Harzkristall GmbH kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist Derenburg. Gerichtsstand ist Wernigerode, wenn der Kunde Vollkaufmann ist. In diesen Fällen ist das Amtsgericht Wernigerode auch zuständig für Scheck- und Wechselklagen.

15. Nebenabreden
Nebenabreden wurden nicht getätigt und haben keinen Einfluss auf die vorstehenden Lieferbedingungen. Anderslautende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich im Vertrag mit aufgenommen wurden.